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Dopplerflußanalyse

Indikation: Aus Vorgeschichte oder Schwangerschaftsverlauf sich ergebender Verdacht auf kindliche Gefährdung durch verminderte Durchblutung der Gebärmutter und/oder der Plazenta

Durchführung: Während der Ultraschalluntersuchung im Schnittbildverfahren werden die interessierenden Blutgefäße (vor allem Nabelarterien, fetale Aorta und Arteriae uterinae, ggf. auch fetale A. cerebri media, Nabelvene sowie die herznahen Venen) mit der Farbdopplermethode dargestellt. Anschließend wird das Dopplerspektrum bestimmt, woraus sich Rückschlüsse über die Qualität der Durchblutung von Uterus, Plazenta und ggf. der kindlichen Organe, vor allem des Gehirns und des Herzens, ergeben.

Ergebnisse: Mit dieser Methode läßt sich eine drohende fetale Gefährdung oft Wochen früher als mit anderen Methoden erkennen. Bei bereits eingetretener Unterversorgung, die vom Kind oft über lange Zeit ausgeglichen werden kann, hilft die Dopplerflußanalyse den richtigen Zeitpunkt zur evtl. vorzeitigen Entbindung zu finden, bei der das Neugeborene auf der einen Seite möglichst wenig durch Frühgeburtlichkeit gefährdet wird, andererseits aber durch die Unterversorgung nicht bereits geschädigt wurde.
Da die Energieeinstrahlung beim Spektraldoppler deutlich höher ist als bei der normalen Ultraschalluntersuchung und deshalb eine umschriebene Gewebserwärmung auftreten kann, wird diese Methode erst ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft und nur bei genau definierter Indikation, also nicht als Routineuntersuchung, eingesetzt. Außerdem wird die Untersuchungsdauer so kurz wie möglich gehalten.
Bei der Farbdoppleruntersuchung ist eine solche oben beschriebene Wärmewirkung übrigens nicht zu erwarten, deshalb gelten für diese insbesondere für die Beurteilung des Herzens unerläßliche Methode auch keine entsprechenden Einschränkungen.

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