Indikation: Abklärung auffälliger Befunde der Brust; weitere Abklärung nicht eindeutiger Mammographiebefunde. Vor allem bei jüngeren Frauen, die ein erhöhtes familiäres Risiko für Brustkrebs haben oder deren Brust durch die Tastuntersuchung wegen gutartiger Veränderungen (Mastopathie) nicht eindeutig beurteilbar ist, kann die Ultraschalluntersuchung der Brust die mit Strahlenbelastung einhergehende Mammographie u.U. ersetzen oder zumindest ergänzen.
Bei Verdacht auf Malignität kann ultraschallgesteuert eine Gewebsprobe entnommen werden.
Durchführung: Ultraschalluntersuchung der Brust und der Achselhöhlen, u.U. zusätzlich Darstellung von Gefäßen durch die Farbdopplermethode.
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