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Seminare, Tagungen und sonstige Termine

Rechtsfragen (un)gelöst? Von Fall zu Fall

VERANSTALTUNGSHINWEISE | Kurs

Termin(e): Mittwoch, 26.09.2012, 16:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Klinikum Oldenburg, Med. Ausbildungszentrum (MAZ), Hörsaal 3. OG, Brandenburger Str. 19, 26133 Oldenburg
Referent(en): Judith Ahrend, Rechtsanwältin, Dipl.-Gerontologin
Ansprechpartner/in: Petra Eilers
Telefon: 0441 403 3336
Telefax: 0441 403 3360
E-Mail: eilers.petra
Gruppengröße: 24
Gebühr: keine

Eine Modulreihe für Ärzte und Pflegende
Modul III

Die ärztliche Dokumentation sowie der Datenschutz stehen im Mittelpunkt von Modul III. Die ärztliche Schweigepflicht gilt gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit § 9 Berufsordnung (MBO) umfassend für das ärztliche Behandlungsverhältnis. Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist,  zu schweigen – auch über den Tod des Patienten hinaus. Da es sich bei Patientendaten um schützenswerte patientenbezogene Daten handelt, sind vom Arzt zudem die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Datenerhebung sowie die Datenübermittlung.

 

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