
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule richtet sich nach dem aktuellen Krankenpflegegesetz vom 01.01.2004.
Danach sollen die Auszubildenden befähigt werden:
Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen
Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen
Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Insgesamt werden während der dreijährigen Ausbildung 2.100 Stunden theoretischer Unterricht erteilt. Die theoretische Ausbildung erfolgt nach einem fächerintegrativen Curriculum. Vorteil dieses Lehrplanes ist, dass für den Unterricht pflegerische Lernbereiche formuliert werden können. Typische Pflegesituationen werden aus verschiedenen Perspektiven und unter Einbeziehung unterschiedlicher Wissensgrundlagen betrachtet. Hierdurch wird das Verständnis für die Komplexität von Pflegehandlungen gefördert und anwendungsbereites Wissen erworben.
Wissensgebiete, die unterrichtet werden:
| BEZEICHNUNG | STUNDEN | |
| 1 | Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften | 950 |
| 2 | Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin | 500 |
| 3 | Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften | 300 |
| 4 | Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft | 150 |
| 5 | Zur Verteilung | 200 |
Der Unterricht findet an wöchentlichen Unterrichtstagen sowie in mehrwöchigen Unterrichtsblöcken statt.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden, sie setzt sich aus dem Allgemeinen -und dem Differenzierungsbereich zusammen. Der letztgenannte Differenzierungsbereich verdeutlicht den Schwerpunkt der jeweiligen Ausbildung.
I. Allgemeiner Bereich
II. Differenzierungsbereich
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie. (700 Stunden)
III. Zur Verteilung auf die Bereiche I und II
(500 Stunden)
Die zentralen Ziele unserer Ausbildung sind:
Wir möchten dabei die Persönlichkeitsentwicklung unserer Auszubildenden in den Bereichen Kommunikation, Toleranz, Verantwortungsbewusstsein und Wahrnehmung im Umgang mit kranken Kindern & Jugendlichen und deren Angehörigen fördern. Ein weiteres Ziel unserer Ausbildung ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen, um die wachsenden Ansprüche im Berufsleben erfüllen zu können. Dazu ist es notwendig, bereits innerhalb der Ausbildung die eigene Reflexionsfähigkeit zu fördern. Dies wird durch situative Begleitung der Auszubildenden in der Praxis sowie in der Theorie durch problem- und handlungsorientierten Unterricht als auch durch eigenständige Projektarbeit gefördert. Um eine Vernetzung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den MitarbeiterInnen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule sowie den PraxisanleiterInnen der Kinderklinik statt.
Neben den oben beschriebenen gesetzlich vorbestimmten Inhalten werden durch hausinterne TrainerInnen und KursleiterInnen ergänzende Ausbildungsinhalte vermittelt, dazu zählen Seminare in den Bereichen:
Die 3jährige Ausbildung wird mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser staatlich anerkannter Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.