Oldenburg, den 9. August 2006.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tarifbewegung zwischen dem Marburger Bund und den kommunalen Krankenhäusern (vertreten durch die VKA) geht in die sechste Woche. Die Verhandlungen zwischen den Tarifparteien sind abgebrochen, ein neuer Gesprächstermin ist noch nicht in Sicht. Es wurde zwar eine Einigung zwischen ver.di, dbb und der VKA erzielt, doch dieses Ergebnis wird vom MB nicht anerkannt.
Die öffentliche Aufmerksamkeit wendet sich immer weiter vom Konflikt ab und die Bundespolitik hält sich konsequent aus dem Streit heraus. In eine Tarifauseinandersetzung mischt sich die Regierung in politischer Tradition nicht direkt ein. Gleichwohl nimmt sie durch die anstehende Gesundheitsreform indirekt erheblichen Einfluss: Sie verschärft den Konflikt durch die Ankündigung, die Krankenhausbudgets um 1,5% (insgesamt 750 Mio. €) pauschal zu kürzen, sowie durch die vorhersehbaren Folgen der Mehrwertsteuererhöhung, die zu einer weiteren Budgetbelastung in Höhe von ca. einem Prozentpunkt (insgesamt 500 Mio. €) führen wird.
Das Problem, warum die gegenwärtige Situation so verfahren ist, wird durch zwei Faktoren bestimmt, die vom MB bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden:
Der erste Faktor umfasst die Situation Ihres Tarifpartners, der kommunalen Krankenhäuser, und den zur Verfügung stehenden Verhandlungsspielraum. Die kommunalen Krankenhäuser dominieren vor allem in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen – allerdings häufig in vergleichsweise kleinen Betriebsgrößen. Weit über die Hälfte aller Häuser arbeitet defizitär, teilweise bereits seit Jahren. Es ist kein Zufall, dass es sich dabei vornehmlich um die tarifgebundenen Unternehmen handelt, die spürbar höhere Personalkosten zu verkraften haben. Ein erheblicher Teil der öffentlichen Krankenhäuser hat in den letzten zwei Jahren bereits einen Notlagentarifvertrag abschließen müssen, um einen drohenden Konkurs abzuwenden. Das prominenteste Beispiel stellt Vivantes in Berlin dar. Insgesamt hat vermutlich ein Drittel aller kommunalen Häuser eine solche Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di bereits abgeschlossen oder bereitet eine Vereinbarung noch in 2006 vor. Daher kommt keine tarifliche Regelung im Krankenhaus an einer Beteiligung der Gewerkschaft ver.di vorbei.
Kein bundesweiter Arbeitgeberverband ist in der Lage, einem Abschluss zuzustimmen, der einen maßgeblichen Teil seiner eigenen Mitglieder in den Konkurs treiben würde. Die übrigen Mitglieder würden in einen erheblichen selektiven Konkurrenzdruck gepresst, da ein überhöhter Tarif in den öffentlichen Krankenhäusern nur zu Wettbewerbsvorteilen der privaten, kirchlichen und freigemeinnützigen Eigentümer führen würde. Vergleichbare Forderungen gegenüber anderen Klinikträgern sind uns nicht bekannt.
Der zweite Faktor, der die Lösung des bestehenden Konflikts grundlegend behindert, umfasst die Tatsache, dass ein politischer Kampf der Ärzte um neue Entgelt- und Arbeitszeitregelungen (letztere sind bereits weitgehend geklärt) in die Form eines Tarifkampfes mit einem einzelnen Arbeitgeberverband gezwängt wurde. Der Unterschied zwischen einem politischen und einem tariflichem Kampf ist jedoch gravierend.
Ein Beispiel: Wenn die niedergelassenen Ärzte gegen ihre Kassenärztlichen Vereinigungen um höhere Vergütungen gekämpft und demonstriert hätten, wären sie erfolglos geblieben. Die KV hätte keinen Euro dazu gewonnen und also auch nicht ausschütten können. Die niedergelassenen Ärzte haben sich aber konsequenterweise an die Regierung gewendet und in der neuen Gesundheitsreform Gewinne verzeichnen können.
Der MB jedoch ignoriert die geplanten Budgetkürzungen seitens der Bundesregierung, obwohl in diesem Zusammenhang dringend eine gemeinsame Gegenwehr mit den Krankenhäusern – und zwar trägerübergreifend – erforderlich wäre, um eine weiter fortschreitende Auszehrung der finanziellen Basis in der gesamten Branche zu verhindern. Stattdessen stellt der MB sich vor die Tore der ohnehin tariftreuesten Partner. Dies wird zu einem wirtschaftlichen Untergang vieler dieser Krankenhäuser und teilweise anschließenden Privatisierungen führen, und somit auch zu Haustarifen und Einkommensverlusten aller Beschäftigten.
Hätten die niedergelassenen Ärzte in ähnlicher Weise agiert, würden sie heute noch vor ihren Kassenärztlichen Vereinigungen stehen.
Für viele öffentliche Krankenhäuser bleiben derzeit nur zwei Möglichkeiten: Entweder wegen des Streiks oder wegen des dann folgenden Tarifabschlusses in die Insolvenz oder in die Selbstaufgabe zu gehen.
Wie also könnte eine Lösung aussehen?
Der festgefahrene Tarifkampf sollte vom MB in einen politischen Kampf weiterentwickelt werden.
Dazu sollte der MB seine Forderungen - gemessen an dem vorliegenden Tarif-ergebnis mit ver.di und dbb - öffentlich und nachvollziehbar darlegen, damit jeder – auch die Politik – weiß, worum es geht. Es ist eine politische Frage, wieviel uns in Deutschland eine gute Gesundheitsversorgung wert ist.
Der MB sollte dann gemeinsam mit den Krankenhäusern für die Rücknahme der geplanten Budgetkürzungen eintreten und für die Einkommensansprüche der Ärzte einen Zuschlag zum Fallpauschalensystem erstreiten, der im Falle des Erfolgs nach einem vorher vereinbarten Zuschlagsschlüssel über alle Krankenhäuser ausgeschüttet wird. Eine solche Regelung wurde bei der Abschaffung des AiP erfolgreich praktiziert.
Der MB sollte die Streikaktionen umgehend aussetzen, denn eine solche Neuorientierung der Auseinandersetzung braucht Zeit – und auch anwesende Entscheidungsträger. Die Regierung und alle Bundesländer befinden sich jetzt aber mitten in der Ferienzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Mintrop, Geschäftsführer
Klinikum Oldenburg gGmbH
Klinikum Delmenhorst gGmbH
Wesermarschklinik Nordenham gGmbH
Ihr Ansprechpartner:
Marion Gaida, eMail gaida.marion@klinikum-oldenburg.de
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