Es ist ein europaweit anerkanntes, freiwilliges Managementsystem mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes. In der EG-Öko-Audit-Verordnung sind Ziele und Anforderungen dieser Prüfung verankert.
Ob alle Anforderungen erfüllt sind, überprüft ein externer Gutachter. Dieser gibt dann die nachfolgende Umwelterklärung frei. Danach wird durch die Industrie- und Handelskammer das Zertifikat verliehen, das jedes Jahr durch eine externe Begutachtung wieder erneuert werden muss.