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Kassenärztliche Leistungen

Untenstehend sehen Sie, welche ambulanten Leistungen durch welche Ärzte erbracht werden dürfen. Leistungen die darüberhinaus gehen, können im Institut nicht durchgeführt werden. Hierfür sollten Sie sich an einen Radiologen mit den enstprechenden Ermächtigungen wenden.


Chefarzt Prof. Dr. Chavan, Ajay
1. Arteriographien, Venographien und perkutane Angioplastien auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
2. a) Regionale Therapie von Gefäßmalformationen mittels Angiographie bzw. Phlebographie und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, zwingend erforderliche Leistungen, auf Überweisung von Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
b) Regionale Therapie von Tumoren mittels Angiographie oder CT-Steuerung und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, zwingend erforderliche Leistungen, auf Überweisung von Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
3.CT-gezielte Punktionen auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten für Diagnostische Radiologie und ermächtigte Ärzte des gleichen Krankenhauses.
4. CT-gesteuerte Intervention ausschließlich für Eingriffe im Thoraxbereich auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten.
5. Einmalige postinterventionelle CT-Kontrolle von Patienten, die zuvor in der Radiologie des Klinikums Oldenburgs mittels Intervention behandelt wurden, auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
6. Traumatologische und kinderchirurgische Skelettdiagnostik bei Säuglingen und Kleinkindern auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten.
7. Röntgenologische Sklettdiagnostik in der Verlaufsbeurteilung von traumatologischen Patienten, die zuvor im Klinikum Oldenburg behandelt wurden, auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen.
8. Ambulante Kontrolluntersuchungen an onkologischen Patienten, die zuvor im Klinikum Oldenburg operativ und chemotherapeutisch behandelt wurden ("Tumornachsorge"), auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten.
9. Leistungen im Fachgebiet Diagnostische Radiologie (ohne Nuklearmedizin) auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten für Diagnostische Radiologie und niedergelassenen fachärztlich tätigen Internisten im (Versorgungs-)Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie.
10. Leistungen wie unter Punkt 1-9 genannt auf sofortige Überweisung durch ermächtigte Ärzte des gleichen Krankenhauses nur, wenn dieses unmittelbarzur Abklärung eines dringlichen Befundes erforderlich ist und die Behandlung am selben Tag erfolgt.
Ausgeschlossen aus dem gesamten Ermächtigungsumfang sind generell Leistungen, die unter den Vertrag über die prä- und poststationäre Diagnostik/Behandlung fallen.
Die ambulantenOperationen bzw. Eingriffe, für die das Krankenhaus eine Mitteilung über die Durchführung als Institutsleistung gemäß Vertrag zu § 115 b SGB V abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt, sind nicht Bestandteil der Ermächtigung.Ebenfalls ausgeschlossen sind damit im Zusammenhang stehende prä- oder postoperative Leistungen bzw. Anästhesien gemäß Vertrag zu § 115 b SGB V.


OA Arnold, Matthias
1. Mammographien auf Überweisung von Fachärzten für Diagnostische Radiologie und ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
2. Sonographien auf Überweisung von ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
3. Röntgenologische Leistungen auf Überweisung von ermächtigten Ärzten für Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgie des gleichen Krankenhauses.
Ausgeschlossen aus dem gesamten Ermächtigungsumfang sind generell Leistungen, die unter den Vertrag über die prä- und poststationäre Diagnostik/
Behandlung fallen. Leistungen eines Kapitels der Anlage 1 des Vertrages zu § 115 b SGB V (ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus), aus dem das Krankenhaus eine Mitteilung nach § 115 b Absatz 2 Satz 2 SGB V abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt, sind nicht Bestandteil der Ermächtigung.
  
OA Luthe, Lars
1. Spezielle Funktionsuntersuchungen des Gastrointestinaltraktes, Untersuchungen bei Schluckstörungen, Sellink- und Kolonkontrastuntersuchungen mit Bestimmung der Passagezeiten, Defäkographien auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten.
2. Leistungen wie unter Punkt 1 genannt auf sofortige Überweisung durch ermächtigte Ärzte des gleichen Krankenhauses nur, wenn dieses unmittelbarzur Abklärung eines dringlichen Befundes erforderlich ist und die Behandlung am selben Tag erfolgt.
Ausgeschlossen aus dem gesamten Ermächtigungsumfang sind generell Leistungen, die unter den Vertrag über die prä- und poststationäre Diagnostik/Behandlung fallen.
Die ambulantenOperationen bzw. Eingriffe, für die das Krankenhaus eine Mitteilung über die Durchführung als Institutsleistung gemäß Vertrag zu § 115 b SGB V abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt, sind nicht Bestandteil der Ermächtigung.Ebenfalls ausgeschlossen sind damit im Zusammenhang stehende prä- oder postoperative Leistungen bzw. Anästhesien gemäß Vertrag zu § 115 b SGB V.

FÄ Parpatt, Patricia-Maria
1. Röntgen-Thorax-Untersuchungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf Überweisung von niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten
2. Konventionelle Röntgendiagnostik bei Kindern auf Überweisung von niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten mit der Schwerpunktbezeichnung Neuropädiatrie.
3. Röntgen-Thorax-Untersuchungen, Skelettaufnahmen einschließlich Nasennebenhöhlen und Durchleuchtungsuntersuchungen im Magen-Darm-Trakt bei Kindern und Jugendlichen auf Überweisung von ermächtigten Ärzten des gleichen Krankenhauses.
4. Leistungen wie unter Punkt 2 genannt auf sofortige Überweisung durch ermächtigte Ärzte des gleichen Krankenhauses nur, wenn dieses unmittelbar zur Abklärung eines dringlichen Befundes erforderlich ist und die Behandlung am selben Tag erfolgt (Die Dringlichkeit muss im Überweisungsauftrag dokumentiert sein).
5. Ausgeschlossen aus dem gesamten Ermächtigungsumfang sind generell Leistungen, die unter den Vertrag über die prä- und poststationäre Diagnostik/Behandlung fallen.
6. Die ambulanten Operationen bzw. Eingriffe, für die das Krankenhaus eine Mitteilung über die Durchführung als Institutsleistung gemäßVertrag zu § 115 b SGB V abgegeben hat oder während der Laufzeit der Ermächtigung abgibt, sind nicht Bestandteil der Ermächtigung. Ebenfalls ausgeschlossen sind damit im Zusammenhang stehende prä- oder postoperative Leistungen bzw. Anästhesien gemäß Vertrag zu § 115 b SGB V.

Stand: 24.05.2011

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