Zutrittsregelung für ambulante Patienten
Ambulante Patientinnen und Patienten des Klinikums müssen am Haupteingang sowie an den Eingängen F und K ihren Impfausweis oder einen Genesenennachweis vorlegen oder ein negatives Antigentestergebnis vorzeigen. Es gilt hier die 3G-Regelung. PCR- oder Schnelltests müssen in einem Testzentrum durchgeführt werden und sind 48 bzw. 24 Stunden gültig. Corona-Selbsttests sind nicht gültig.
Für Kinder gilt diese Regelung nicht. Begleitpersonen ambulanter Patientinnen und Patienten fallen ebenfalls unter die 3G-Regelung. Ausgenommen sind natürlich alle Notfälle.
Ambulante PAtientInnen und Ihre evt. Begleitpersonen müssen eine FFP2-Maske tragen. Diese können, wenn nicht bereits vorhanden, im Klinikcafé oder im davor aufgestellten Automaten, käuflich erworben werden. Kinder ab 6 Jahren müssen ab Eingang einen Mundnasenschutz tragen (erhältlich beim Sicherheitsdienst).
Sollten Sie telefonischen Kontakt zu der Station aufnehmen wollen, auf der Ihr Angehöriger liegt, kann unsere Rezeption (Tel. 0441 403-0) gerne einen Anruf vermitteln.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!