Recht und Compliance

Die Mitarbeitenden der Stabsstelle Recht und Compliance übernehmen die Beratung des Vorstands, der Kliniken, Institute und Fachbereiche zu allen juristische Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag des Klinikums mit Ausnahme des Arbeitsrechts. Sie zeichnen verantwortlich für das Vertragswesen und regeln Versicherungsangelegenheiten inklusive Einsicht in Patientenunterlagen.

Compliance-Grundsätze

Rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind wichtige Voraussetzungen aller Aktivitäten. Die Sicherstellung von Regelkonformität durch rechtliche Beratung und Bewertung gehört zu den Leistungen der Stabsstelle. Mit dem Vorstand sind die wesentlichen Verhaltensregeln aufbereitet und in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) zusammengefasst worden. Diese Compliance-Grundsätze sind als Bekenntnis zu einem gemeinsamen Verhaltensstandard zu verstehen. Sie stehen allen Mitarbeitenden unternehmensintern als gelenktes Dokument zur Verfügung. Damit sich auch PatientInnen, deren Angehörige sowie Kooperations- und GeschäftspartnerInnen informieren können, ist auch ein Download möglich.

Zu den Compliance-Grundsätzen: Download

Hinweisgebersystem

Das Klinikum stellt allen Mitarbeitenden im Klinikum sowie PatientInnen, Angehörigen oder Kooperations- und GeschäftspartnerInnen als zusätzlichen Meldeweg für Regel- oder Gesetzesverstöße ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Wenn der Verdacht eines Verstoßes besteht, kann dieser über ein gesichertes System anonym oder namentlich gemeldet werden.

Zum Hinweisgeberportal: www.bkms-system.net/kol

Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Es können Hinweise auch persönlich, postalisch oder per E-Mail an die Stabsstelle übermittelt werden.