Allgemeines

Physiotherapie und Massage

Die Therapeuten des Instituts für Physikalische Therapie betreuen Sie als Patient auf den Stationen des Klinikums, wenn Ihr Stationsarzt eine Verordnung für Physiotherapie (Krankengymnastik) oder Massage, je nach Erkrankung, für notwendig erachtet. Meist erfolgt dies nach Operationen oder im Rahmen der Vorbereitung auf eine Operation:

  • vorbeugend, um zusätzliche Komplikationen zur bestehenden Erkrankung zu verhindern.
  • behandelnd, um die Ergebnisse der Operation oder der medikamentösen Therapie zu unterstützen.


Nach dem Aufenthalt in der Rehabililitationsklinik kann die Therapie, z. B. nach Schulter- oder Hüftoperation, bei uns weitergeführt werden, wenn Ihr Hausarzt Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat.

Auch wenn Sie nicht stationär als Patient im Klinikum behandelt wurden, ist die Inanspuchnahme von Leistungen der Physikalischen Therapie möglich (siehe Leistungsspektrum). Sie benötigen hierfür ebenfalls eine Heilmittelverordnung.

Zusätzlich oder alternativ können Sie als Barzahler Massagen, Bewegungstherapie oder Wassergymnasik in Anspruch nehmen.